Die Bon - Bon Pflicht

Das neue Jahr bringt für uns alle wieder so einiges an Neuerungen, mit sich, sei es der Mindestlohn, Änderungen in der Sozial- und Steuergesetzgebung, im Strassenverkehr und wie die lauteste Überschrift verkündet bei der Bon-Pflicht. Jeder Unternehmer mit einem elektronischen Kassensystem ist grundsätzlich ab 1.1.2020 dazu verpflichtet jedem seiner Kunden einen Kassenbon anzubieten, egal ob er im Bereich Gastronomie, Dienstleistung, Handwerk oder Einzelhandel tätig bist. Der Kunde hat aber das Recht den Bon abzulehnen. Diese Verordnung wurde erlassen um der Kassenmanipulation den Kampf anzusagen. In vielen Medienberichten lesen wir, wie sauer ganze Branchen darüber sind.Und was sagt das Umweltbundesamt zu diesem Thema? Die gängigen Belegdrucke sind auf Thermopapier gedruckt, das mit der schädlichen Chemikalie Bisphenol A beschichtet ist, so sind sie nicht im Altpapier zu entsorgen, sondern Sondermüll. Hat sich da das Bundesfinanzministerium keine Gedanken zu gemacht? Wohl kaum – zumindest nicht zu dem Entsorgungsproblem der ca. 2,2 Millionen Kilometer Bonrollen, die pro Jahr bedruckt werden. Es sollte nur eine Frage der Zeit sein, bis die Technik dazu kommt weg vom Papier, hin zum rechtlich möglichen elektronischen Bonausdruck zu kommen.

Bis dieses so ist, haben wir auf in unserem Hof-Laden auf dem Meierhof Rassfeld als süße Antwort, eine Bon-Bon-Pflicht ausgelobt. Jedem Kunde wird im Kassenbereich ein Bon-Bon angeboten – ob er es annehmen wird? Wir werden es sehen.

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